Rechtsprechung
VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09.TR |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Genehmigung eines privaten Bestattungsplatzes auf einem vom Kläger derzeit bewohnten Grundstück; Vereinbarkeit des Friedhofszwangs mit der allgemeinen Handlungsfreiheit
Kurzfassungen/Presse (7)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Urne im eigenen Garten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Keine Urnenbestattung auf eigenem Grundstück
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Urnenbeisetzung im Garten nicht erlaubt
- juraforum.de (Pressemitteilung)
Keine Urnenbeisetzung im eigenen Garten
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Urnenbeisetzung im eigenen Garten ist nicht zulässig - Ausnahmeregelung nur möglich, wenn örtliche Verhältnisses Festhalten am Friedhofszwang unzumutbar machen
Verfahrensgang
- VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.02.2010 - 7 A 11390/09
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.06.1974 - VII C 36.72
Friedhofszwang für Feuerbestattungen
Auszug aus VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09
Die Regelung rechtfertigt sich überdies insbesondere durch die ebenfalls die Grenzen einer verhältnismäßigen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht überschreitende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Erwägung, dass die durch das allgemeine Empfinden und letztlich durch Artikel 1 Abs. 1 GG geforderte und geschützte Totenruhe am besten auf den dafür besonders ausgewiesenen und damit auch der Kontrolle und dem Schutz der Allgemeinheit unterstehenden Flächen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224 [230]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1979, I 2888/78).Eine enge Verbundenheit zu einem Grundstück stellt daher ebenso wie eine große Naturverbundenheit keine maßgebliche Besonderheit im hier in Rede stehenden Sinne dar (BVerwGE 45, 224;… VGH Baden-Württemberg a.a.O.;… Gaedke, a.a.O., m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.1979 - I 2888/78
Auszug aus VG Trier, 23.11.2009 - 1 K 447/09
Die Regelung rechtfertigt sich überdies insbesondere durch die ebenfalls die Grenzen einer verhältnismäßigen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit nicht überschreitende und damit verfassungsrechtlich unbedenkliche Erwägung, dass die durch das allgemeine Empfinden und letztlich durch Artikel 1 Abs. 1 GG geforderte und geschützte Totenruhe am besten auf den dafür besonders ausgewiesenen und damit auch der Kontrolle und dem Schutz der Allgemeinheit unterstehenden Flächen gewährleistet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1974, VII C 36.72, BVerwGE 45, 224 [230]; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. Januar 1979, I 2888/78).
- VG Trier, 11.10.2011 - 1 K 990/11
Kein Anspruch auf Verstreuen von Totenasche auf privatem Grundstück
Zu einer Umkehrung des im Gesetz angelegten Regel-/Ausnahmeverhältnisses darf es hierbei nicht kommen (VG Trier, Urteil vom 23. November 2009 - 1 K 447/09.TR -, BeckRS 2009, 42294). - VG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 L 254/10
Zulässigkeit der Verwahrung der Asche eines Verstorbenen in einem dauerhaft …
Anderenfalls könnte das Aufbewahren einer Urne zu Hause ohne weiteres zur Regel werden, was der Gesetzgeber indes ausdrücklich verhindern wollte, vgl. auch Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 23. November 2009, 1 K 447/09.TR, in juris.